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PDF anzeigen BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS [X.] ZR 177/03 vom 4. Mai 2004 in dem Rechtsstreit
Der [X.]. Zivilsenat des [X.] hat am 4. Mai 2004 durch [X.] Kreft und [X.] [X.], [X.], [X.] und [X.]
beschlossen:
Das Urteil vom 18. März 2004 wird auf Seite 2 dahingehend berichtigt, dass es in Zeile zwei anstatt —vom 17. März 2004fi richtig heißen muß —vom 18. März 2004fi.
[X.] Dr. [X.] [X.]
[X.] [X.]
Meta
04.05.2004
Bundesgerichtshof IX. Zivilsenat
Sachgebiet: ZR
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 04.05.2004, Az. IX ZR 177/03 (REWIS RS 2004, 3362)
Papierfundstellen: REWIS RS 2004, 3362
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