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Abschiebungsverbot für Afghanistan wegen psychischer Erkrankung und subsidiärer Schutz
Meta
30.03.2016
Entscheidung
Sachgebiet: ZB
Zitiervorschlag: VGH München, Entscheidung vom 30.03.2016, Az. 13a ZB 15.30248 (REWIS RS 2016, 13788)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 13788
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Unzulässige Ablehnung eines Beweisantrags wegen eines krankheitsbedingten individuellen Abschiebungsverbots
Weiterhin keine erhebliche individuelle Gefahr durch militante Gewalt für Angehörige der Zivilbevölkerung in der Südostregion …
Asylverfahren: Herkunftsland Afghanistan, Ostregion (Nangarhar)
Keine Berufungszulassung wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs
Abschiebungsverbot bezüglich Afghanistan mangels Behandlungsmöglichkeit einer Posttraumatischen Belastungsstörung
Keine Referenz gefunden.
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