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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des [X.] vom 22. September 2023 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass der Schuldspruch und der Ausspruch über die Einzelstrafe für Tat 2 der Urteilsgründe (zweckwidrige Verwendung einer Soforthilfe) entfallen (vgl. Antragsschrift des [X.]). Die Nachprüfung des Urteils auf Grund der [X.] hat im Übrigen keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
[X.] |
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[X.] |
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[X.] |
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Köhler |
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Werner |
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Meta
26.03.2024
Bundesgerichtshof 5. Strafsenat
Beschluss
Sachgebiet: StR
vorgehend LG Kiel, 22. September 2023, Az: 9 KLs 545 Js 45727/20
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 26.03.2024, Az. 5 StR 27/24 (REWIS RS 2024, 1856)
Papierfundstellen: REWIS RS 2024, 1856
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
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