BayObLG München, Entscheidung vom 05.10.2021, Az. 202 ObOWi 1158/21

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Gegenstand

Verfassungsmäßigkeit von ‚Corona-Maskenpflicht‘ auf öffentlichen Plätzen


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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202 ObOWi 1158/21

05.10.2021

BayObLG München

Entscheidung

Zitier­vorschlag: BayObLG München, Entscheidung vom 05.10.2021, Az. 202 ObOWi 1158/21 (REWIS RS 2021, 2117)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2021, 2117

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Referenzen
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202 ObOWi 704/21

1 BvR 928/21

201 ObOWi 907/21

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