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Keine systemischen Mängel im Asylverfahren in Bulgarien
Meta
21.03.2016
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG Bayreuth, Urteil vom 21.03.2016, Az. B 3 K 15.30099 (REWIS RS 2016, 14139)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 14139
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Keine systemischen Mängel im Asylverfahren in Bulgarien
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Abschiebungsanordnung, Bulgarien, Drittstaat, Übernahmebereitschaft, Abschiebungshindernis, Asylverfahren, subsidiärer Schutz
Rechtswidrigkeit einer Abschiebungsandrohung nach Bulgarien wegen besonderer Vulnerabilität
Asylverfahren, Asylantrag, Abschiebung, Flüchtlingseigenschaft