Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 02.08.2012, Az. 5 B 17/12, 5 B 17/12 (5 C 24/12)

5. Senat | REWIS RS 2012, 4090

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Gegenstand

Leistungsbestimmung bei rechtsfehlerhafter Inobhutnahme Minderjähriger


Gründe

1

Die Revision gegen das Urteil des [X.] vom 12. Januar 2012 ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen. Die Revision kann zur Klärung beitragen, wie die erbrachten Leistungen im Sinne des § 50 Abs. 1 Satz 1 SGB X bei einer rechtsfehlerhaften Inobhutnahme nach § 42 [X.] zu bestimmen sind.

Meta

5 B 17/12, 5 B 17/12 (5 C 24/12)

02.08.2012

Bundesverwaltungsgericht 5. Senat

Beschluss

Sachgebiet: C

vorgehend Sächsisches Oberverwaltungsgericht, 12. Januar 2012, Az: 1 A 466/09, Urteil

§ 50 Abs 1 S 1 SGB 10, § 42 SGB 8, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO

Zitier­vorschlag: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 02.08.2012, Az. 5 B 17/12, 5 B 17/12 (5 C 24/12) (REWIS RS 2012, 4090)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2012, 4090

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