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Der Senegal ist sicherer Herkunftsstaat
Meta
02.06.2016
Entscheidung
Sachgebiet: S
Zitiervorschlag: VG München, Entscheidung vom 02.06.2016, Az. M 11 S 16.31093 (REWIS RS 2016, 10594)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 10594
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Senegal ist sicherer Herkunftsstaat - Erfolgloser Asylantrag
Krankheit kein Abschiebungsverbot
Keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abschiebung - Sicherer Herkunftsstaat Senegal
Eheschluss - Inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis
Senegal als sicherer Herkunftsstaat - Asylantrag offensichtlich unbegründet