VG München, Entscheidung vom 28.06.2023, Az. M 19 S9 23.50444

19. Kammer | REWIS RS 2023, 4336

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Gegenstand

Nicht zur Wirkung gelangender Befangenheitsantrag gegen einen nur in Vertretung tätig gewordenen Richter, Vorrang des Abänderungsantrags nach § 80 Abs. 7 VwGO vor der Anhörungsrüge, Keine Hinderung der Sachentscheidung durch vom Bevollmächtigten angekündigte Fristen, Verantwortlichkeit des Bevollmächtigten zur eigenständigen Recherche als Mitwirkungspflicht, Entscheidungserhebliche Gehörsverletzung durch unterbliebene Gewährung von Akteneinsicht (verneint)


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M 19 S9 23.50444

28.06.2023

VG München 19. Kammer

Entscheidung

Sachgebiet: False

Zitier­vorschlag: VG München, Entscheidung vom 28.06.2023, Az. M 19 S9 23.50444 (REWIS RS 2023, 4336)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2023, 4336

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