19. Kammer | REWIS RS 2023, 4336
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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Nicht zur Wirkung gelangender Befangenheitsantrag gegen einen nur in Vertretung tätig gewordenen Richter, Vorrang des Abänderungsantrags nach § 80 Abs. 7 VwGO vor der Anhörungsrüge, Keine Hinderung der Sachentscheidung durch vom Bevollmächtigten angekündigte Fristen, Verantwortlichkeit des Bevollmächtigten zur eigenständigen Recherche als Mitwirkungspflicht, Entscheidungserhebliche Gehörsverletzung durch unterbliebene Gewährung von Akteneinsicht (verneint)
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Nicht zur Wirkung gelangender Befangenheitsantrag gegen einen nur in Vertretung tätig gewordenen Richter, Vorrang des Abänderungsantrags nach § 80 Abs. 7 VwGO vor der Anhörungsrüge, Keine Hinderung der Sachentscheidung durch vom Bevollmächtigten angekündigte Fristen, Verantwortlichkeit des Bevollmächtigten zur eigenständigen Recherche als Mitwirkungspflicht, Entscheidungserhebliche Gehörsverletzung durch unterbliebene Gewährung von Akteneinsicht (verneint)
Diese Entscheidung ist in der bayerischen Landesrechtsprechungsdatenbank (Bayern.Recht) verfügbar.
Meta
28.06.2023
Entscheidung
Sachgebiet: False
Zitiervorschlag: VG München, Entscheidung vom 28.06.2023, Az. M 19 S9 23.50444 (REWIS RS 2023, 4336)
Papierfundstellen: REWIS RS 2023, 4336
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§ 152a VwGO ist im Hinblick auf die Verletzung rechtlichen Gehörs lex specialis gegenüber § …
1 WNB 3/10 (Bundesverwaltungsgericht)
Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensmangel; rechtliches Gehör; Berücksichtigung von Schriftsätzen nach Beschlussfassung
Keine Besorgnis der Befangenheit wegen kurzer Äußerungsfristen in Eilverfahren
Rechtsschutz gegen eine mögliche Gehörsverletzung
Zurückweisung einer Anhörungsrüge
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