VG München, Entscheidung vom 28.06.2023, Az. M 19 S9 23.50444

19. Kammer | REWIS RS 2023, 4336

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Gegenstand

Nicht zur Wirkung gelangender Befangenheitsantrag gegen einen nur in Vertretung tätig gewordenen Richter, Vorrang des Abänderungsantrags nach § 80 Abs. 7 VwGO vor der Anhörungsrüge, Keine Hinderung der Sachentscheidung durch vom Bevollmächtigten angekündigte Fristen, Verantwortlichkeit des Bevollmächtigten zur eigenständigen Recherche als Mitwirkungspflicht, Entscheidungserhebliche Gehörsverletzung durch unterbliebene Gewährung von Akteneinsicht (verneint)


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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M 19 S9 23.50444

28.06.2023

VG München 19. Kammer

Entscheidung

Sachgebiet: False

Zitier­vorschlag: VG München, Entscheidung vom 28.06.2023, Az. M 19 S9 23.50444 (REWIS RS 2023, 4336)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2023, 4336

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