Nicht zur Wirkung gelangender Befangenheitsantrag gegen einen nur in Vertretung tätig gewordenen Richter, Vorrang des Abänderungsantrags nach § 80 Abs. 7 VwGO vor der Anhörungsrüge, Keine Hinderung der Sachentscheidung durch vom Bevollmächtigten angekündigte Fristen, Verantwortlichkeit des Bevollmächtigten zur eigenständigen Recherche als Mitwirkungspflicht, Entscheidungserhebliche Gehörsverletzung durch unterbliebene Gewährung von Akteneinsicht (verneint)
Öffnen