Aktenzeichen M 19 S9 23.50444

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNJJMCF8HV8R2EQ9T

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VG München: Entscheidung vom 28.06.2023

Nicht zur Wirkung gelangender Befangenheitsantrag gegen einen nur in Vertretung tätig gewordenen Richter, Vorrang des Abänderungsantrags nach § 80 Abs. 7 VwGO vor der Anhörungsrüge, Keine Hinderung der Sachentscheidung durch vom Bevollmächtigten angekündigte Fristen, Verantwortlichkeit des Bevollmächtigten zur eigenständigen Recherche als Mitwirkungspflicht, Entscheidungserhebliche Gehörsverletzung durch unterbliebene Gewährung von Akteneinsicht (verneint)

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