FG München, Urteil vom 26.09.2023, Az. 5 K 1017/20

5. Senat | REWIS RS 2023, 8490

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Gegenstand

In einer Anzahlungsrechnung nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 UStG muss kenntlich gemacht werden, dass über eine noch nicht ausgeführte Leistung abgerechnet wird, weil die Rechnungsangaben eine eindeutige und leicht nachprüfbare Feststellung der Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug ermöglichen sollen.


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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5 K 1017/20

26.09.2023

FG München 5. Senat

Urteil

Zitier­vorschlag: FG München, Urteil vom 26.09.2023, Az. 5 K 1017/20 (REWIS RS 2023, 8490)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2023, 8490

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1 StR 93/14

V R 29/15

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