13. Kammer | REWIS RS 2006, 2926
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28.06.2006
Landesarbeitsgericht Hamm 13. Kammer
Beschluss
Sachgebiet: TaBV
Nachgehend: Bundesarbeitsgericht, 7 ABN 76/06 Beschwerde als unzulässig verworfen 10.01.2007
Zitiervorschlag: Landesarbeitsgericht Hamm, Beschluss vom 28.06.2006, Az. 13 TaBV 20/06 (REWIS RS 2006, 2926)
Papierfundstellen: REWIS RS 2006, 2926
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
13 TaBV 9/06 (Landesarbeitsgericht Hamm)
5 TaBV 53/12 (Landesarbeitsgericht Düsseldorf)
9 TaBV 36/22 (Landesarbeitsgericht Köln)
10 TaBV 24/08 (Landesarbeitsgericht Hamm)
7 ABR 5/10 (Bundesarbeitsgericht)
(Leitende Angestellte i.S.d. § 5 Abs 3 BetrVG - Status von in einer Wirtschaftsprüfungs- und …
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