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Irreführende Arzneimittelwerbung mit Aussagen über den Inhalt der behördlichen Zulassung hinaus
Meta
19.09.2019
Urteil
Sachgebiet: U
Zitiervorschlag: OLG München, Urteil vom 19.09.2019, Az. 6 U 467/19 (REWIS RS 2019, 3367)
Papierfundstellen: REWIS RS 2019, 3367
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Werbung für Arzneimittel mit der Aussage "enthält einen aktiven Arzneistoff"
B 6 KA 35/13 R (Bundessozialgericht)
1 HK O 11143/17 (LG München I)
Unterlassungsansprüche wegen Werbung für homöopathische Arzneimittel mit Erfolgsversprechen
Werbung, Auslegung, Anforderungen, Richtigkeit, Inhalt, Korrespondenz, Klarheit, Eindeutigkeit, Werbebehauptungen, Parteien, gesundheitsbezogene, Art und Weise
4 U 47/07 (Oberlandesgericht Hamm)
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