VG Ansbach, Entscheidung vom 22.03.2021, Az. AN 17 S 19.50821

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Gegenstand

Auskünfte des Auswärtigen Amtes, Subsidiär Schutzberechtigter, Asylverfahren, Dublin-III-VO, Anerkannte Schutzberechtigte, Dublin-Rückkehrer, Nationales Abschiebungsverbot, Systemischer Mangel, Abschiebungsanordnung, Überstellung nach Griechenland, Anordnung der aufschiebenden Wirkung, Aufschiebende Wirkung, Abgelehnter Asylbewerber, Asylantragstellung, Asylantragsteller, Unzulässiger Asylantrag, Asylantragszuständigkeit, Antragstellers, Erniedrigende Behandlung, Antragsgegner


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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AN 17 S 19.50821

22.03.2021

VG Ansbach

Entscheidung

Sachgebiet: S

Zitier­vorschlag: VG Ansbach, Entscheidung vom 22.03.2021, Az. AN 17 S 19.50821 (REWIS RS 2021, 7621)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2021, 7621

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1 C 16/18

10 B 6/14

2 BvR 157/17

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