Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 02.03.2016, Az. EnVR 5/13

Kartellsenat | REWIS RS 2016, 15229

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

Abschrift
ECLI:[X.]:[X.]:2016:020316BENVR5.13.0

BUN[X.]SGERICHTSHOF
BESCHLUSS
EnVR 5/13
vom
2. März
2016
in dem energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungsverfahren

Der Kartellsenat des [X.] hat durch die Präsidentin des [X.] [X.], [X.]
Dr.
Strohn, Dr.
Grüneberg, Dr.
Bacher und Dr.
Deichfuß
am 2. März
2016

beschlossen:

Die Beschwerdeführerin und die Verfahrensbeteiligte zu 1) haben die Kosten des [X.] einschließlich der zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendigen Kosten des Beschwerdegegners und der Verfahrensbeteiligten zu 2) zu tragen.

Der Wert des [X.] wird auf 555.340 festgesetzt.

Gründe:

Die Beschwerdeführerin und die Verfahrensbeteiligte zu 1)
haben nach §
90 [X.] die Kosten des
[X.]
zu tragen. Durch die Rücknahme ihrer Rechtsbeschwerden haben
sie sich in die Rolle der Unterlegenen begeben. Es entspricht der Billigkeit, die Erstattung der
außergerichtlichen Auslagen des
Beschwerdegegners
und der Verfahrensbeteiligten zu 2) anzuordnen (vgl. [X.], Beschluss vom 7.
November 2006 -
KVR 19/06, [X.]/E
[X.]-R
1982

Kosten-verteilung nach Rechtsbeschwerderücknahme).

In Übereinstimmung mit dem Beschwerdegericht wird der Wert des [X.] auf 555.340 festgesetzt.

[X.]
Strohn
Grüneberg

Bacher
Deichfuß
Vorinstanz:
[X.], Entscheidung vom 12.12.2012 -
VI-3 Kart 46/12 (V) -

1
1
2
2

Meta

EnVR 5/13

02.03.2016

Bundesgerichtshof Kartellsenat

Sachgebiet: False

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 02.03.2016, Az. EnVR 5/13 (REWIS RS 2016, 15229)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2016, 15229

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.