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Erfolgloser Antrag auf eine einstweilige Anordnung im Asylverfahren
Meta
30.05.2017
Entscheidung
Sachgebiet: E
Zitiervorschlag: VG München, Entscheidung vom 30.05.2017, Az. M 24 E 17.41447 (REWIS RS 2017, 10217)
Papierfundstellen: REWIS RS 2017, 10217
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Zielstaatsbezogenes Abschiebungshindernis nach § 60 Abs. 7 S. 1 AsylG hinsichtlich Afghanistan
Vollziehbare Ausreiseverpflichtung aufgrund bestandskräftiger Ablehnung des Asylantrags
Antrag auf einstweilige Anordnung bei zweifelhafter Zulässigkeit einer gegen eine Abschiebung gerichteten Klage
Kein Anspruch auf Erteilung einer Duldung zum Zwecke der Berufsausbildung
Allgemeine Gefährdungslage in Afghanistan erreicht nicht die Intensität eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikts
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