VG München, Urteil vom 21.01.2022, Az. M 13 K 21.30802

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Gegenstand

Asylrecht, Herkunftsland: Nigeria, Bestandskräftiger Drittstaatenbescheid, Spätere Mitteilung über Nichtgewährung internationalen Schutzes in Italien, Änderung des Zielstaates der Abschiebungsandrohung in neuem Bescheid, Fehlende Unzulässigkeitsentscheidung über Zweitantrag, Keine Umdeutung von § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG in § 29 Abs. 1 Nr. 5 AsylG, Keine gerichtliche Entscheidung über Abschiebungsverbote vor Zulässigkeitsentscheidung des Bundesamtes


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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M 13 K 21.30802

21.01.2022

VG München

Urteil

Sachgebiet: K

Zitier­vorschlag: VG München, Urteil vom 21.01.2022, Az. M 13 K 21.30802 (REWIS RS 2022, 1861)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 1861

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Referenzen
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1 C 4/16

1 C 39/16

1 C 36/20

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