Aktenzeichen M 13 K 21.30802

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RCNKLSJF28LKLN25ZB

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VG München: Urteil vom 21.01.2022

Asylrecht, Herkunftsland: Nigeria, Bestandskräftiger Drittstaatenbescheid, Spätere Mitteilung über Nichtgewährung internationalen Schutzes in Italien, Änderung des Zielstaates der Abschiebungsandrohung in neuem Bescheid, Fehlende Unzulässigkeitsentscheidung über Zweitantrag, Keine Umdeutung von § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG in § 29 Abs. 1 Nr. 5 AsylG, Keine gerichtliche Entscheidung über Abschiebungsverbote vor Zulässigkeitsentscheidung des Bundesamtes

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