VGH München, Urteil vom 04.08.2017, Az. 9 N 15.378

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Gegenstand

Lärmschutz durch vorhabenbezogenen Bebauungsplan


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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9 N 15.378

04.08.2017

VGH München

Urteil

Sachgebiet: N

Zitier­vorschlag: VGH München, Urteil vom 04.08.2017, Az. 9 N 15.378 (REWIS RS 2017, 6897)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2017, 6897

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Referenzen
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4 C 4/16

4 BN 24/16

3 K 253/15

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