Bundesgerichtshof, Beschluss vom 27.07.2016, Az. XII ZR 11/14

12. Zivilsenat | REWIS RS 2016, 7539

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Gegenstand

Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde bei Wegfall der Parteifähigkeit des Beschwerdeführers während des Verfahrens


Leitsatz

Zum Wegfall der Parteifähigkeit des Beschwerdeführers während des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens.

Tenor

Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 2. Zivilsenats des [X.] vom 3. Januar 2014 wird auf ihre Kosten verworfen.

Streitwert: 48.964 €

Gründe

1

Die Nichtzulassungsbeschwerde ist unzulässig, weil die Beklagte, der das Berufungsurteil am 9. Januar 2014 zugestellt wurde, am 24. Februar 2014 nach § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit im Handelsregister gelöscht worden ist (vgl. [X.] Beschluss vom 20. Mai 2015 - [X.]/13 - NJW 2015, 2424 Rn. 19; [X.]/Weinreich/[X.] FamFG 5. Aufl. § 394 Rn. 64 mwN). Dass bei der Beklagten noch ein Vermögenswert vorhanden wäre (vgl. dazu [X.] Urteil vom 5. Juli 2012 - [X.]/11 - [X.], 1176 Rn. 27 f.), behaupten die Parteien selbst nicht.

2

Der Wegfall der Parteifähigkeit des Beschwerdeführers während des [X.] führt - im Gegensatz zum Wegfall der Parteifähigkeit während des Berufungsverfahrens (vgl. insoweit [X.] Urteil vom 29. September 1981 - [X.] - NJW 1982, 238) - zur Unzulässigkeit (allein) der Nichtzulassungsbeschwerde, weil die Hauptsache dem Revisionsgericht erst anfällt, wenn es der Beschwerde stattgibt und die Revision zulässt (vgl. [X.]/[X.] 4. Aufl. § 544 Rn. 2; [X.] ZPO/[X.] [Stand: 1. März 2016] § 544 Rn. 24; [X.]/[X.] ZPO 31. Aufl. § 544 Rn. 5).

Dose     

        

Ri[X.] Dr. [X.] hat
Urlaub und ist deswegen an
einer Unterschrift gehindert.

        

[X.]

                 

Dose   

                 
        

Guhling     

        

     Krüger     

        

Meta

XII ZR 11/14

27.07.2016

Bundesgerichtshof 12. Zivilsenat

Beschluss

Sachgebiet: ZR

vorgehend OLG Frankfurt, 3. Januar 2014, Az: 2 U 128/13

§ 544 ZPO

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 27.07.2016, Az. XII ZR 11/14 (REWIS RS 2016, 7539)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2016, 7539

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Referenzen
Wird zitiert von

XII ZR 11/14

Zitiert

III ZR 116/11

VII ZB 53/13

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x

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