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Keine einheitliche Angelegenheit bei gesonderten Aufträgen
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30.05.2016
Urteil
Sachgebiet: C
Zitiervorschlag: AG Neu-Ulm, Urteil vom 30.05.2016, Az. 4 C 386/16 (REWIS RS 2016, 10818)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 10818
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Einheitliche Angelegenheit bei Vertretung mehrerer Unfallbeteiligter
25 W 302/14 (Oberlandesgericht Hamm)
IX ZR 219/13 (Bundesgerichtshof)
Rechtsanwaltsvergütung: Vertretung mehrerer geschädigter Kapitalanleger
IX ZR 219/13 (Bundesgerichtshof)
Einheitliche Angelegenheit nach RVG bei Mandatierung desselben Anwalts durch beim Unfall geschädigte Eheleute
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