1. Kammer | REWIS RS 2024, 1022
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19.02.2024
Verwaltungsgericht Münster 1. Kammer
Beschluss
Sachgebiet: L
VwGO § 80 Abs. 1 Satz 1, § 80 Abs. 5, § 123 Abs. 1, VwVfG NRW § 28 Abs. 1, § 45 Abs. 1 Nr. 3, § 45 Abs. 2, WaffG § 5 Abs. 1 Nr. 2 a); § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Alt. 1, § 13 Abs. 3 - 5, § 13 Abs. 9, § 46 Abs. 2 Satz 1, § 46 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 3
Zitiervorschlag: Verwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 19.02.2024, Az. 1 L 777/23 (REWIS RS 2024, 1022)
Papierfundstellen: REWIS RS 2024, 1022
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
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Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit, Verstoß gegen Aufbewahrungsvorschriften, Gemeinschaftliche Aufbewahrung, Widerruf der Waffenbesitzkarte, Ungültigerklärung und Einziehung des Jagdscheins
Widerruf der Waffenbesitzkarte
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