Bundesverfassungsgericht, Entscheidung vom 12.05.2009, Az. 2 BvR 743/01

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Gegenstand

Zur Finanzierung der Holzabsatzförderung durch eine Sonderabgabe (Im Anschluss an BVerfGE 122, 316)


Meta

2 BvR 743/01

12.05.2009

Bundesverfassungsgericht

Sachgebiet: BvR

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Entscheidung vom 12.05.2009, Az. 2 BvR 743/01 (REWIS RS 2009, 3577)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2009, 3577 BVerfGE 123, 132-148 REWIS RS 2009, 3577

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

2 BvL 54/06 (Bundesverfassungsgericht)

Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Erhebung nichtsteuerlichen Abgaben, insbesondere von Sonderabgaben mit Finanzierungsfunktion (hier: …


2 BvL 1/99, 2 BvL 4/99, 2 BvL 6/99, u.a. (Bundesverfassungsgericht)

Zur Verfassungsmäßigkeit landesrechtlicher Abgaben zur Finanzierung von Ausbildungsvergütungen in der Altenpflege; haushaltsrechtliche Informationspflichten des Gesetzgebers …


2 BvR 2335/95, 2 BvR 2391/95 (Bundesverfassungsgericht)

Zur Verfassungsmäßigkeit des Solidarfonds Abfallrückführung


2 BvR 1876/91, 2 BvR 1083/92, 2 BvR 2188/92, u.a. (Bundesverfassungsgericht)

Landesrechtliche Abfallabgabengesetze


2 BvR 852/07 (Bundesverfassungsgericht)

Vereinbarkeit der Umlage zur Finanzierung der Bundesanstalt für Finanzdienstleidungsaufsicht mit dem Grundgesetz


Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.