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Streit über Verpflichtung zur vorläufigen Inobhutnahme eines unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings
Meta
18.08.2016
Entscheidung
Sachgebiet: CE
Zitiervorschlag: VGH München, Entscheidung vom 18.08.2016, Az. 12 CE 16.1570 (REWIS RS 2016, 6571)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 6571
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Zum behördlichen Verfahren zur Altersfeststellung eines möglicherweise minderjährigen Flüchtlings
Feststellung der Minderjährigkeit bedarf einer qualifizierten Inaugenscheinnahme
Pflicht zur (vorläufigen) Inobhutnahme minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge bei Zweifeln an ihrem Alter
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