23. Zivilsenat | REWIS RS 2015, 5997
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01.09.2015
Oberlandesgericht Düsseldorf 23. Zivilsenat
Beschluss
Sachgebiet: U
Zitiervorschlag: Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 01.09.2015, Az. I-23 U 80/15 (REWIS RS 2015, 5997)
Papierfundstellen: REWIS RS 2015, 5997
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
II ZB 19/09 (Bundesgerichtshof)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Fristenkontrolle bei beantragter Fristverlängerung
XI ZB 28/18 (Bundesgerichtshof)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Umfang der anwaltlichen Fristenkontrolle bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist
II ZB 19/09 (Bundesgerichtshof)
VI ZB 42/13 (Bundesgerichtshof)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei fristgebundenen Schriftsätzen
XI ZB 19/19 (Bundesgerichtshof)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei anwaltlichem Versäumen der Berufungsbegründungsfrist: Grundlegende Anforderungen an die Fristensicherung …