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Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht aus „Gewissensgründen“
Meta
22.05.2019
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG München, Urteil vom 22.05.2019, Az. M 6 K 19.1460 (REWIS RS 2019, 6971)
Papierfundstellen: REWIS RS 2019, 6971
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Ablehnung der Rundfunkbeitragszahlung aus „Gewissensgründen“
Rundfunkbeitrag für eine Wohnung, Verfassungsmäßigkeit des RBStV, Gewissensfreiheit, Programmkritik
Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu Rundfunkbeiträgen
Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht
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