VG Bayreuth, Urteil vom 24.10.2017, Az. B 6 K 16.31868

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Gegenstand

Konkrete Gefahr aus gesundheitlichen Gründen und medizinische Versorgung in Afghanistan


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

Diese Entscheidung wird gegenwärtig nicht öffentlich vorgehalten. Bitte melden Sie sich an, um die Entscheidung einzusehen.

Registrieren

Sie können sich ein kostenloses REWIS-Konto erstellen.

Kostenlos

Alle Entscheidungen einsehen.

Nutzen Sie viele zusätzliche Funktionen wie Suchaufträge, Benachrichtigungen etc.

Wir nutzen Ihre Mailadresse nicht zu Werbezwecken.

Jetzt registrieren

Sie haben bereits ein REWIS-Konto? Dann melden Sie sich einfach an.

Zum Login

Wieso sehe ich diese Entscheidung nicht?

Wir haben uns unter großem Bedauern dazu entschieden, einen Großteil unserer Entscheidungsdatenbank nicht mehr direkt verfügbar zu halten. Weitere Informationen zum Hintergrund erhalten Sie auf der Informationsseite von openjur.

Weitere Informationen auf openjur

Meta

B 6 K 16.31868

24.10.2017

VG Bayreuth

Urteil

Sachgebiet: K

Zitier­vorschlag: VG Bayreuth, Urteil vom 24.10.2017, Az. B 6 K 16.31868 (REWIS RS 2017, 3408)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2017, 3408

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

M 18 K 17.30329 (VG München)

Feststellung eines Abschiebungsverbots für Afghanen im Heranwachsenenalter wegen psychischer Erkrankung


W 5 K 16.30340 (VG Würzburg)

Für alleinstehende männliche Staatsangehörige besteht in Afghanistan keine extreme Gefahrenlage


M 4 K 15.30865 (VG München)

Unzureichende Darlegung einer posttraumatischen Belastungsstörung


RN 7 K 16.32563 (VG Regensburg)

Asyl, Afghanistan: Geltendmachung einer PTBS durch Gutachten eines Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten


Au 8 K 16.31019 (VG Augsburg)

Kein Abschiebungsverbot wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung


Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.