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Anspruch auf Entschädigung wegen Betriebsschließung durch Lockdown, keine analoge Anwendung von § 56 IfSG, Verwaltungsrechtsweg nicht eröffnet
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Anspruch auf Entschädigung wegen Betriebsschließung durch Lockdown, keine analoge Anwendung von § 56 IfSG, Verwaltungsrechtsweg nicht eröffnet
Diese Entscheidung ist in der bayerischen Landesrechtsprechungsdatenbank (Bayern.Recht) verfügbar.
Meta
M 26b K 21.2263, M 26b K 21.2520, M 26b K 21.2648
09.12.2021
Entscheidung
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG München, Entscheidung vom 09.12.2021, Az. M 26b K 21.2263, M 26b K 21.2520, M 26b K 21.2648 (REWIS RS 2021, 460)
Papierfundstellen: REWIS RS 2021, 460
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Verweisungsbeschluss, Verwaltungsrechtsweg nicht gegeben, begehrte Entschädigung aufgrund von coronabedingten Betriebsschließungen
1 S 2802/21 (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg)
Verwaltungsrechtsweg für Entschädigungsansprüche wegen Verdienstausfalls auf Grund eines coronabedingten Veranstaltungsverbots nicht eröffnet
3 B 29/21 (Bundesverwaltungsgericht)
Rechtsweg bei Geltendmachung eines auf § 56 IfSG analog gestützten Entschädigungsanspruchs
Zuwendungsrecht
Zuwendungsrecht, Dezemberhilfe, Antragsberechtigung (verneint), Einzelhandelsunternehmen