FG Nürnberg, Urteil vom 18.05.2022, Az. 3 K 301/19

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Gegenstand

Einkommensteuerbescheid, Gerichtsbescheid, Feststellung, Berechnung, Inanspruchnahme, Belastungsgleichheit, Gleichheitssatz, Klage, Landwirtschaft, Verzinsung, Finanzamt, Gewinn, Kostendeckung, Betrieb, keinen Erfolg


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

Diese Entscheidung wird gegenwärtig nicht öffentlich vorgehalten. Bitte melden Sie sich an, um die Entscheidung einzusehen.

Registrieren

Sie können sich ein kostenloses REWIS-Konto erstellen.

Kostenlos

Alle Entscheidungen einsehen.

Nutzen Sie viele zusätzliche Funktionen wie Suchaufträge, Benachrichtigungen etc.

Wir nutzen Ihre Mailadresse nicht zu Werbezwecken.

Jetzt registrieren

Sie haben bereits ein REWIS-Konto? Dann melden Sie sich einfach an.

Zum Login

Wieso sehe ich diese Entscheidung nicht?

Wir haben uns unter großem Bedauern dazu entschieden, einen Großteil unserer Entscheidungsdatenbank nicht mehr direkt verfügbar zu halten. Weitere Informationen zum Hintergrund erhalten Sie auf der Informationsseite von openjur.

Weitere Informationen auf openjur

Meta

3 K 301/19

18.05.2022

FG Nürnberg

Urteil

Zitier­vorschlag: FG Nürnberg, Urteil vom 18.05.2022, Az. 3 K 301/19 (REWIS RS 2022, 3529)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 3529

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

X R 7/17 (Bundesfinanzhof)

(Beginn der Herstellung nach § 6b Abs. 3 EStG; Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Gewinnzuschlags bis …


VI R 50/16 (Bundesfinanzhof)

(Keine Übertragung einer Rücklage nach § 6b EStG ohne Abzug von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten …


IV R 47/08 (Bundesfinanzhof)

Vorsteuer gehört auch bei Durchschnittssatzermittler nicht zu den Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten - Fehlender Verböserungshinweis


XI R 39/18 (Bundesfinanzhof)

Gewinnerhöhende Auflösung einer § 6b EStG-Rücklage bei Verschmelzung


4 K 638/1 4 (FG Nürnberg)

Nichtauflösung einer Rücklage nach § 7g Abs. 3 EStG als nachträglich bekannt gewordene Tatsache im …


Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

2 BvL 6/11

2 BvL 13/09

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.