LSG München, Entscheidung vom 15.11.2023, Az. L 2 R 377/23 B

2. Senat | REWIS RS 2023, 8036

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Gegenstand

Androhung eines Ordnungsgeldes, Ordnungsgeldandrohung, Ordnungsgeldbeschluss, Ordnungsgeldverhängung, Gerichtlich bestellter Sachverständiger, Aktenrücksendung, Kosten des Beschwerdeverfahrens, Ermessensausübung, Zustellungsurkunde, Beschlüsse, Herausgabeanordnung, Praxisräume, Beweisanordnungen, Unterlassene Rücksendung, Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch, Aktenherausgabe, Aktenlage, Akteneingang, Beigezogene Akten, Rechtspflege-Vereinfachungsgesetz


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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L 2 R 377/23 B

15.11.2023

LSG München 2. Senat

Entscheidung

Sachgebiet: False

Zitier­vorschlag: LSG München, Entscheidung vom 15.11.2023, Az. L 2 R 377/23 B (REWIS RS 2023, 8036)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2023, 8036

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