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Keine Rückkehrgefährdung nach Afghanistan
Meta
28.03.2019
Entscheidung
Sachgebiet: ZB
Zitiervorschlag: VGH München, Entscheidung vom 28.03.2019, Az. 13a ZB 18.33210 (REWIS RS 2019, 8739)
Papierfundstellen: REWIS RS 2019, 8739
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Keine Rückkehrgefahr für volljährige, alleinstehende und arbeitsfähige afghanische Staatsangehörige
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem Asylverfahren (Afghanistan, Hazara)
Grundsatzberufung wegen einer ernsthaften individuelle Bedrohung aufgrund der aktuellen Situation und Sicherheitslage in Afghanistan
Keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache eines afghanischen Staatsangehörigen
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen fehlender Grundsatzbedeutung