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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Klageänderung und Streitgegenstand einer Fortsetzungsfeststellungsklage
Auf die Beschwerde der Klägerin wird die Entscheidung des [X.] für das [X.] über die Nichtzulassung der Revision gegen seinen Beschluss vom 12. Oktober 2012 aufgehoben.
Die Revision wird zugelassen.
Die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens folgt der Kostenentscheidung in der Hauptsache.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Revisionsverfahren vorläufig auf 37 500 € festgesetzt.
Die gemäß § 132 Abs. 1, § 133 Abs. 1 i.V.m. §§ 130a, 125 Abs. 2 Satz 4 VwGO zulässige Beschwerde ist begründet. Die Revision ist wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen. Das Revisionsverfahren kann zur weiteren Klärung der Frage beitragen, ob eine über den Streitgegenstand einer Fortsetzungsfeststellungsklage gemäß § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO analog hinausgehende Klageänderung im Sinne des § 91 VwGO vorliegt, wenn ein Kläger seine auf Erteilung eines Bauvorbescheids gerichtete, zwischenzeitlich erledigte Verpflichtungsklage auf den Feststellungsantrag umstellt, dass die Weigerung der Behörde, den begehrten Verwaltungsakt zu erlassen, im Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses rechtswidrig war.
Die vorläufige Streitwertfestsetzung für das Revisionsverfahren beruht auf § 47 Abs. 1 Satz 1, § 52 Abs. 1 und § 63 Abs. 1 Satz 1 GKG.
Meta
4 B 2/13, 4 B 2/13 (4 C 33/13)
16.10.2013
Bundesverwaltungsgericht 4. Senat
Beschluss
Sachgebiet: C
vorgehend Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, 12. Oktober 2012, Az: 7 A 2024/09, Beschluss
§ 113 Abs 1 S 4 VwGO, § 91 VwGO
Zitiervorschlag: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 16.10.2013, Az. 4 B 2/13, 4 B 2/13 (4 C 33/13) (REWIS RS 2013, 1945)
Papierfundstellen: REWIS RS 2013, 1945
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
4 B 42/14 (Bundesverwaltungsgericht)
Zulässigkeit eines Zwischenurteils; Umstellung einer Verpflichtungs- auf eine Fortsetzungsfeststellungsklage; Auslegung des Klagebegehrens
4 C 33/13 (Bundesverwaltungsgericht)
Statthaftigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage nach Klageumstellung im Berufungsverfahren; maßgeblicher Zeitpunkt
Fortsetzungsfeststellungsklage gegen die Nichtverbescheidung eines Antrags auf Aufhebung einer Rückbauanordnung
9 B 52/18 (Bundesverwaltungsgericht)
Erledigung eines Vorausleistungsbescheides; Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage
Gegenstand der Fortsetzungsfeststellungsklage bei ursprünglicher Untätigkeitsklage
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