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Haftung des Geschäftsführers für Zahlungen nach Insolvenzreife
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17.01.2019
Urteil
Sachgebiet: U
Zitiervorschlag: OLG München, Urteil vom 17.01.2019, Az. 23 U 998/18 (REWIS RS 2019, 11351)
Papierfundstellen: REWIS RS 2019, 11351
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
23 U 998/18 (Oberlandesgericht München)
18 U 43/06 (Oberlandesgericht Köln)
12 U 24/21 (Oberlandesgericht Düsseldorf)
Haftung des Organs für masseverkürzende Leistungen
11 U 136/17 (Hanseatisches Oberlandesgericht)