VerfGH München, Entscheidung vom 23.03.2022, Az. Vf 36-VI/21

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Gegenstand

Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen in einem Bußgeldverfahren gegen den Beschwerdeführer sowie gegen die Ablehnung der Einleitung eines vom Beschwerdeführer erstrebten Ermittlungsverfahrens.


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Vf 36-VI/21

23.03.2022

VerfGH München

Entscheidung

Sachgebiet: False

Zitier­vorschlag: VerfGH München, Entscheidung vom 23.03.2022, Az. Vf 36-VI/21 (REWIS RS 2022, 526)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 526

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Referenzen
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1 BvR 2056/12

2 BvR 1382/09

2 BvR 280/19

2 BvR 2432/18

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