VG Ansbach, Urteil vom 30.09.2021, Az. AN 18 K 19.00794

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Gegenstand

Zur Beihilfefähigkeit des Präparats Modulen IBD, Beihilfefähigkeit einer enteralen Ernährungstherapie mit Modulen IBD nach § 22 Abs. 5 Satz 1 BBhV nur bei fehlender oder eingeschränkter Fähigkeit, sich auf natürliche Weise ausreichend zu ernähren (hier verneint), Mangels Arzneimitteleigenschaft i.S.d. § 2 AMG und Apothekenpflicht von Modulen IBD keine Beihilfefähigkeit nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 BBhV a.F., Vereinbarkeit des Beihilfeausschlusses für nicht apothekenpflichtige Arzneimittel mit der Fürsorgepflicht des Dienstherrn


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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AN 18 K 19.00794

30.09.2021

VG Ansbach

Urteil

Sachgebiet: K

Zitier­vorschlag: VG Ansbach, Urteil vom 30.09.2021, Az. AN 18 K 19.00794 (REWIS RS 2021, 2186)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2021, 2186

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