VG Wiesbaden, Beschluss vom 28.01.2022, Az. 6 K 1563/21.WI

6. Kammer | REWIS RS 2022, 1645

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Gegenstand

Berichtigungsbeschluss


Tenor

hat das [X.] - 6. Kammer - durch
die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
am 28. Januar 2022 beschlossen:

Der Beschluss vom [X.] enthält ein offensichtliches Schreibversehen. Die Richterin [X.] hat an dem Beschluss nicht mitgewirkt, sodass die korrekte Richterbank lauten muss:

S.         Dr. B.       von [X.]

Dieser Beschluss ist unanfechtbar

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Meta

6 K 1563/21.WI

28.01.2022

VG Wiesbaden 6. Kammer

Beschluss

Sachgebiet: K

Zitier­vorschlag: VG Wiesbaden, Beschluss vom 28.01.2022, Az. 6 K 1563/21.WI (REWIS RS 2022, 1645)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 1645

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