6. Kammer | REWIS RS 2021, 6189
Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Meta
04.05.2021
Verwaltungsgericht Münster 6. Kammer
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: Verwaltungsgericht Münster, Urteil vom 04.05.2021, Az. 6 K 906/19 (REWIS RS 2021, 6189)
Papierfundstellen: REWIS RS 2021, 6189
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Keine Leistung von Ausbildungsförderungsleistungen im Wege einer einstweiliger Anordnung für Bedarf aus der Vergangenheit
Wichtiger Grund für einen Fachrichtungswechsel
Kein Anspruch auf Ausbildungsförderung nach Fachrichtungswechsel
Fachrichtungswechsel, Sporteignungstest, Neigungswandel, Zeitpunkt, Obliegenheit, unverzügliches Handeln, Ausbildungsförderung
Kein Parkstudium bei fehlendem Nachweis der besonderen künstlerischen Befähigung
Keine Referenz gefunden.
Keine Referenz gefunden.