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PDF anzeigen[X.] Leitsatz Nachschlagewerk: ja [X.]: nein [X.]R: ja GmbHG §§ 32 a, 32 b; [X.] § 110 Abs. 1 Die Wirkung einer eigenkapitalersetzenden Gebrauchsüberlassung, dass näm-lich die Gesellschaft bzw. - im Falle ihrer Insolvenz - der Insolvenzverwalter das Grundstück unentgeltlich nutzen darf, endet, wenn über das Vermögen des vermietenden Gesellschafters das Insolvenzverfahren eröffnet wird, nach § 110 Abs. 1 [X.] spätestens mit Ablauf des der Insolvenzeröffnung nachfolgenden Kalendermonats (Fortführung von [X.] 140, 147 ff.; Klarstellung von [X.], [X.].Urt. v. 28. Februar 2005 - [X.], [X.], 660 ff.). [X.], Urteil vom 28. April 2008 - [X.]/06 - [X.]
Meta
28.04.2008
Bundesgerichtshof II. Zivilsenat
Sachgebiet: ZR
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 28.04.2008, Az. II ZR 207/06 (REWIS RS 2008, 4239)
Papierfundstellen: REWIS RS 2008, 4239
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