6. Strafsenat | REWIS RS 2024, 137
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Berufungsurteil, Meinungsfreiheit, Auslegungsgrundsätze, Billigung von Straftaten, Gesamtgeldstrafe, Kostenentscheidung, Aufhebung, OLG Hamburg, Schlüssiges Verhalten, Landgerichte, Grundrechte, Anhörung der Beteiligten, Berufungsgericht, Erklärungsempfänger, Beschlüsse, Notwendige Auslagen, Völkerrechtswidrigkeit, Generalstaatsanwaltschaft, Erneute Entscheidung, Ergänzende Feststellungen
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26.01.2024
BayObLG 6. Strafsenat
Entscheidung
Zitiervorschlag: BayObLG, Entscheidung vom 26.01.2024, Az. 206 StRR 362/23 (REWIS RS 2024, 137)
Papierfundstellen: REWIS RS 2024, 137
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