12. Senat | REWIS RS 2023, 3692
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Aufenthaltserlaubnis, Iran, Beschwerde, Bewilligung, Herkunftsland, Asylbewerber, Anordnungsanspruch, Prozesskostenhilfe, Anordnungsgrund, Fachrichtungswechsel, Hochschule, Anordnung, Ausbildung, Glaubhaftmachung, einstweiligen Anordnung, einstweilige Anordnung, Erlass einer einstweiligen Anordnung
Meta
31.05.2023
Entscheidung
Sachgebiet: CE
Zitiervorschlag: VGH München, Entscheidung vom 31.05.2023, Az. 12 CE 23.432 (REWIS RS 2023, 3692)
Papierfundstellen: REWIS RS 2023, 3692
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Keine Leistung von Ausbildungsförderungsleistungen im Wege einer einstweiliger Anordnung für Bedarf aus der Vergangenheit
Bewilligung von Ausbildungsförderung nach dem BAföG - Bachelorstudiengang Biologie
Erfolgloser Antrag auf Gewährung von Ausbildungsförderung für ein Masterstudium im Wege der einstweiligen Anordnung
Kein Anspruch auf Ausbildungsförderung nach Fachrichtungswechsel
Fehlender unabweisbarer Grund für Fachrichtungswechsel im Masterstudium bzw. Wechsel zu einer handwerklichen Berufsausbildung
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