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Verletzung der Marke "Ballermann" durch die Bezeichnungen "BALLERMANN PARTY" und "Ballermann Party mit N." für die Bewerbung einer Partyveranstaltung
Meta
27.09.2018
Urteil
Sachgebiet: U
Zitiervorschlag: OLG München, Urteil vom 27.09.2018, Az. 6 U 1304/18 (REWIS RS 2018, 3292)
Papierfundstellen: REWIS RS 2018, 3292
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
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Markenverletzung durch Internetbewerbung einer Tanzveranstaltung
29 W (pat) 536/11 (Bundespatentgericht)
Markenbeschwerdeverfahren – "Fabrik Parties" – Freihaltungsbedürfnis
I ZR 174/06 (Bundesgerichtshof)
Marke, Unterscheidungskraft, Verwechslungsgefahr, Abmahnkosten, Kennzeichnungskraft, Rechtsanwaltskosten, Dienstleistungen, Zeichen, Genehmigung, Ware, Abmahnung, Logo, Gutachten, Vollmacht, unerlaubte …