4. Kammer | REWIS RS 2022, 881
Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Meta
04.03.2022
Landesarbeitsgericht Düsseldorf 4. Kammer
Beschluss
Sachgebiet: Ta
Vorgehend: Arbeitsgericht Wesel, 6 Ca 952/21
§§ 166 Abs. 2, 278 Abs. 6, 329 Abs. 3, 750 Abs. 1 ZPO
Zitiervorschlag: Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 04.03.2022, Az. 4 Ta 21/22 (REWIS RS 2022, 881)
Papierfundstellen: REWIS RS 2022, 881
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 4 Ta 21/22, 04.03.2022.
Arbeitsgericht Wesel, 6 Ca 952/21, 05.01.2022.
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
6 Ca 952/21 (Arbeitsgericht Wesel)
Vorherige Zustellung des Titels bei Vollstreckung aus gerichtlichem Vergleich
4 Ta 76/09 (Landesarbeitsgericht Köln)
3 U 51/18 (Hanseatisches Oberlandesgericht)
11 WF 104/18 (Oberlandesgericht Oldenburg)