Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 12.10.2005, Az. 1 StR 369/05

1. Strafsenat | REWIS RS 2005, 1372

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

[X.]/05
vom 12. Oktober 2005 in der Strafsache gegen

wegen Totschlags
- 2 - Der 1. Strafsenat des [X.] hat am 12. Oktober 2005 beschlos-sen:
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des [X.] vom 3. Mai 2005 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtferti-gung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die dem Nebenkläger im Revisionsverfahren entstandenen notwendi-gen Auslagen zu tragen. - 3 - Ergänzend bemerkt der Senat: Entgegen der Auffassung des [X.] darf einer erhebli-chen Schuldminderung nicht etwa deswegen geringeres Gewicht beigemessen werden, weil sie nicht positiv festgestellt, sondern lediglich aufgrund des [X.] unterstellt worden ist ([X.], 117). Es kann dahinstehen, ob das Urteil darauf beruht; jedenfalls ist die Strafe angemessen (§ 354 Abs. 1a StPO). [X.]Wahl Kolz

Elf

Graf

Meta

1 StR 369/05

12.10.2005

Bundesgerichtshof 1. Strafsenat

Sachgebiet: StR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 12.10.2005, Az. 1 StR 369/05 (REWIS RS 2005, 1372)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2005, 1372

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.