VG Würzburg, Entscheidung vom 28.08.2015, Az. W 6 E 15.768

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Gegenstand

Keine Dringlichkeit wegen Versagung der gastsstättenrechtlichen Erlaubnis


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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W 6 E 15.768

28.08.2015

VG Würzburg

Entscheidung

Sachgebiet: E

Zitier­vorschlag: VG Würzburg, Entscheidung vom 28.08.2015, Az. W 6 E 15.768 (REWIS RS 2015, 6065)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2015, 6065

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