BayObLG München, Entscheidung vom 22.02.2023, Az. 201 ObOWi 66/23

1. Senat für Bußgeldsachen | REWIS RS 2023, 1083

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Gegenstand

Einspruchsbeschränkung auf Rechtsfolgenausspruch des Bußgeldbescheids


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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201 ObOWi 66/23

22.02.2023

BayObLG München 1. Senat für Bußgeldsachen

Entscheidung

Zitier­vorschlag: BayObLG München, Entscheidung vom 22.02.2023, Az. 201 ObOWi 66/23 (REWIS RS 2023, 1083)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2023, 1083

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