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Keine Schadensersatzansprüche bei im Januar 2016 erworbenem, vom Abgasskandal betroffenem Fahrzeug (hier: Audi A6 Avant 2.0 TDI)
Meta
30.03.2020
Urteil
Sachgebiet: U
Zitiervorschlag: OLG München, Urteil vom 30.03.2020, Az. 21 U 6056/19 (REWIS RS 2020, 10983)
Papierfundstellen: REWIS RS 2020, 10983
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
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Schadensersatz aus sittenwidriger Schädigung bei Kfz-Erwerb nach Bekanntwerden des "Abgasskandals"