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11.07.2017
Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern
Urteil
Zitiervorschlag: Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 11.07.2017, Az. 1 L 212/16 (REWIS RS 2017, 8246)
Papierfundstellen: REWIS RS 2017, 8246
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
6 B 50/16 (Bundesverwaltungsgericht)
Bestimmung des Ehenamens; Ehedoppelnamen; Sammelnamen als Ehenamen
Kein familienrechtlich unzulässiger Ehedoppelnamen über Namensänderung
Änderung eines Sammelnamens
Änderung des Familiennamens nach Ehescheidung in den Geburtsnamen der Mutter
Wichtiger Grund für die Änderung des Ehe- und Familiennamens
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