4. Senat für Bußgeldsachen | REWIS RS 2017, 9354
Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Meta
20.06.2017
Oberlandesgericht Hamm 4. Senat für Bußgeldsachen
Beschluss
Sachgebiet: RBs
Zitiervorschlag: Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 20.06.2017, Az. 4 RBs 169/17 (REWIS RS 2017, 9354)
Papierfundstellen: REWIS RS 2017, 9354
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
3 Ss OWi 1158/16 (OLG Bamberg)
Rechtsbeschwerde als unzulässig verworfen
3 Ss OWi 1050/16 (OLG Bamberg)
Kein Gehörsverstoß allein wegen Verweigerung der Rohmessdaten; keine Divergenzvorlage bei höchstrichterlich geklärter Rechtsfrage
4 RBs 163/18 (Oberlandesgericht Hamm)
4 RBs 50/16 (Oberlandesgericht Hamm)
3 Ss OWi 1162/17 (OLG Bamberg)
Keine Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen abgelehnter Einsicht in Messdateien und Rohmessdaten