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Zur unpfändbaren Aufwandsentschädigung gem. § 850a Nr. 3 ZPO
Meta
11.03.2016
Entscheidung
Sachgebiet: False
Zitiervorschlag: AG Würzburg, Entscheidung vom 11.03.2016, Az. IN 206/13 (REWIS RS 2016, 14625)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 14625
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Zur unpfändbaren Aufwandsentschädigung gem. § 850a Nr. 3 ZPO
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