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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse bei Wohnbauvorhaben innerhalb einer Linie für ein 100-jähriges Hochwasser
Die Beschwerde ist begründet. Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen. Das Revisionsverfahren kann zur Klärung der Rechtsfrage beitragen, ob die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse im Sinne des § 34 Abs. 1 Satz 2 BauGB gewahrt sind, wenn ein [X.] innerhalb einer Linie für ein 100-jähriges Hochwasser (mittlere Hochwasserwahrscheinlichkeit nach § 74 Abs. 2 Nr. 2 [X.]) verwirklicht werden soll.
Die vorläufige Streitwertfestsetzung für das Revisionsverfahren beruht auf § 47 Abs. 1 Satz 1, § 52 Abs. 1 und § 63 Abs. 1 Satz 1 GKG.
Meta
4 B 43/13, 4 B 43/13 (4 C 2/14)
22.01.2014
Bundesverwaltungsgericht 4. Senat
Beschluss
Sachgebiet: C
vorgehend Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, 19. Juni 2013, Az: 1 B 10.1841, Urteil
§ 34 Abs 1 S 1 BauGB, § 74 Abs 2 Nr 2 WHG, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO
Zitiervorschlag: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 22.01.2014, Az. 4 B 43/13, 4 B 43/13 (4 C 2/14) (REWIS RS 2014, 8474)
Papierfundstellen: REWIS RS 2014, 8474
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Erfolglose Nachbarklage gegen Flüchtlingsunterkunft im faktischen Gewerbegebiet
RN 6 K 13.2177 (VG Regensburg)
Baugenehmigung, Bebauungsplan, Gemeinde, Planungshoheit, Wohngebiet
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Einfügen eines Vorhabens in die nähere Umgebung hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksfläche
Rücksichtnahme, nicht-öffenbare Fenster, Immissionsort nach TA-Lärm, an Gewerbe heranrückende Wohnbebauung
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