VGH München, Entscheidung vom 03.02.2023, Az. 8 CS 22.2481

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Gegenstand

Beschwerde im einstweiligen Rechtsschutz, Drittanfechtung eines privaten örtlichen Wasserversorgers, Befreiung vom Verbot einer Wasserschutzgebietsverordnung, baurechtlich nicht genehmigte Hütte in der engeren Schutzzone, Errichtung und Betrieb einer abflusslosen Grube, Verletzung drittschützender Normen (verneint)


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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8 CS 22.2481

03.02.2023

VGH München

Entscheidung

Sachgebiet: CS

Zitier­vorschlag: VGH München, Entscheidung vom 03.02.2023, Az. 8 CS 22.2481 (REWIS RS 2023, 469)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2023, 469

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2 M 78/18

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